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   BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03   

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https://dejure.org/2006,8915
BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03 (https://dejure.org/2006,8915)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2006 - XII ZR 86/03 (https://dejure.org/2006,8915)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - XII ZR 86/03 (https://dejure.org/2006,8915)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Vorliegen der Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft; Unterbrechung der Verjährung durch Erlass eines ...

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 313
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
    Die Beklagte berief sich im Folgenden - nunmehr in erster Linie - auf Verjährung der bis Ende 1997 angefallenen Rückstände, weil die Erklärung vom 23. Mai 2002 nicht rückwirkend zur Unterbrechung der Verjährung durch die Zustellung des von einem Nichtberechtigten erwirkten Mahnbescheides geführt habe (unter Hinweis auf BGH NJW 1972, 1580).

    Den dagegen gerichteten Angriffen der Berufung des Klägers ist die Beklagte im zweiten Rechtszug erneut unter (zutreffendem) Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Mai 1972 - I ZR 75/71 - NJW 1972, 1580) entgegengetreten und hat das erstinstanzliche Urteil verteidigt.

    Denn die Klage eines Nichtberechtigten, der die Forderung erst später erwirbt oder bei dem die Voraussetzungen einer gewillkürten Prozeßstandschaft vorliegen, unterbricht die Verjährung erst mit dem Wirksamwerden des Erwerbs bzw. erst dann, wenn er zum Ausdruck bringt, dass er ein fremdes Recht im eigenen Namen kraft einer ihm erteilten Ermächtigung geltend macht (BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 aaO; BGHZ 78, 1, 6).

  • LG Bremen, 02.09.1993 - 6 S 114/93
    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
    Die Entscheidungen des LG Darmstadt (Urteil vom 29. März 1990 - 6 S 235/89 - JURIS) und des LG Bremen (Urteil vom 2. September 1993 - 6 S 114/93 - JURIS) befassen sich mit der gewillkürten Prozeßstandschaft eines Hausverwalters.
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
    Denn die Klage eines Nichtberechtigten, der die Forderung erst später erwirbt oder bei dem die Voraussetzungen einer gewillkürten Prozeßstandschaft vorliegen, unterbricht die Verjährung erst mit dem Wirksamwerden des Erwerbs bzw. erst dann, wenn er zum Ausdruck bringt, dass er ein fremdes Recht im eigenen Namen kraft einer ihm erteilten Ermächtigung geltend macht (BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 aaO; BGHZ 78, 1, 6).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Gründe muss aber hervorgehen, dass das Gericht das zentrale, entscheidungserhebliche Vorbringen einer Partei berücksichtigt und in seine Überlegungen mit einbezogen hat (BVerfG ZIP 1992, 1020, 1023 f.).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
    Die Zulassung der Revision war geboten, weil das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt hat und deshalb die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03 - BGHZ 159, 135, 139 ff = NJW 2004, 2222 = WM 2004, 1407 = MDR 2004, 1135 unter II 2 b m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 199/01
    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
    aa) Dem Hinweis des Berufungsgerichts auf die eigene Rechtsprechung (Urteil vom 19. Februar 2002 - 9 U 199/01 -) vermag das Revisionsgericht nichts zu entnehmen, weil dieses Urteil nicht beigefügt wurde und offenbar nicht veröffentlicht, zumindest aber in der Rechtsprechungsdatenbank JURIS nicht zu ermitteln ist.
  • LG Darmstadt, 29.03.1990 - 6 S 235/89
    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
    Die Entscheidungen des LG Darmstadt (Urteil vom 29. März 1990 - 6 S 235/89 - JURIS) und des LG Bremen (Urteil vom 2. September 1993 - 6 S 114/93 - JURIS) befassen sich mit der gewillkürten Prozeßstandschaft eines Hausverwalters.
  • OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes vormals

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03
    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Grundeigentum 2003, 183) befasst sich damit, ob die Gesamtheit der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts deren Ansprüche im eigenen Namen geltend machen kann.
  • BGH, 24.02.2022 - VII ZR 13/20

    Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung: Begriff der "Berechtigung"; Hemmung

    Die Verjährung könne nur unterbrochen werden, wenn der Kläger sich im Rechtsstreit auf die ihm erteilte Ermächtigung auch berufe und zum Ausdruck bringe, wessen Recht er geltend mache (BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 - I ZR 75/71, NJW 1972, 1580 juris Rn. 15; dem folgend BGH, Urteil vom 23. Februar 1977 - VIII ZR 312/75, NJW 1977, 847, juris Rn. 34; siehe ebenfalls BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00, NJW 2004, 1043, juris Rn. 21; Beschluss vom 8. Februar 2006 - XII ZR 86/03 Rn. 12, 20, GuT 2007, 37; Urteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 102/12 Rn. 36, ZLR 2014, 162).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 62/09

    Geltendmachung von mietvertraglichen Ansprüchen durch den früheren Eigentümer

    (b) Selbst wenn demgegenüber davon auszugehen wäre, dass eine Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht eintreten konnte, weil die Anwendung der Norm voraussetzt, dass die Klage durch einen Berechtigten erhoben wird (Erman/Schmidt-Räntsch, a.a.O., RdNr. 4, vgl. auch BGH, Beschl. v. 8.2.2006, XII ZR 86/03 zu § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB), und unterstellt, die Klägerin zu 1) sei bei Eintritt der Rechtshängigkeit am 23.03.2007 wegen der Aufhebung der Zwangsverwaltung zur Geltendmachung der Mietzinsansprüche nicht mehr prozessführungsbefugt gewesen, wäre die Hemmung der Verjährung jedenfalls dadurch eingetreten, dass die Kläger zu 2) und 3) den Zahlungsanspruch in der mündlichen Verhandlung am 09.02.2009 geltend gemacht haben.
  • BGH, 01.07.2009 - XII ZR 93/07

    Folgen der prozessualen Verknüpfung von Klage und Widerklage hinsichtlich des

    Gleiches gilt für eine erfolgreiche Hilfsaufrechnung bei einer nur zur Hauptforderung zugelassenen Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2006 - XII ZR 86/03 - [...], Tz. 8).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZR 114/10

    Anforderungen an die Auslegung eines Vergleichs betr. Mietforderung

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Gründe muss aber hervorgehen, dass das Gericht das zentrale, entscheidungserhebliche Vorbringen einer Partei berücksichtigt und in seine Überlegungen mit einbezogen hat (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2006 - XII ZR 86/03 - GuT 2007, 37; BVerfG ZIP 1992, 1020, 1023 f.).
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